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Fördermittel - Spiess energie + haustechnik AG

Förderungen / Subventionen

In der Schweiz wird der Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert. Die Höhe der Förderbeiträge hängt jedoch stark von der Installation ab; z.B. wird eine Wärmepumpe mit Luft anders vergütet als eine Wärmepumpe mit Wasser. Dazu kommt, dass man viele Bedingungen erfüllen und Dokumente vorweisen muss, um ein Gesuch einzureichen.

Diese Auflagen ändern ständig und sind daher schwer überschaubar. Die Bürokratie hinter so einem Förderbeitrag ist entsprechend zeitaufwändig. Das können wir Ihnen abnehmen. Dank jahrelanger Erfahrung auf diesem Gebiet kennen wir die Tücken und Tipps bei diesen Prozess.

Wer sich erst einmal einen Überblick über die Möglichkeiten und das Potential seines Gebäudes verschaffen möchte, ist bei einem GEAK oder GEAK Plus an der richtigen Stelle. Die Erstellung wird dabei vom Kanton mit CHF 1'000,- (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. CHF 1'500,- (Mehrfamilienhaus) subventioniert.

Ob kantonale Förderung, Einmalvergütung des Bundes oder Subventionen von Stiftungen und sonstigen Institutionen, wir behalten den Überblick und binden – wo immer möglich – die Nutzung in unsere Beratungen und Sanierungskonzepte ein.

Möchten Sie sich selbst ein Bild machen?

Förderung Heizung

 

Wirtschaft Energie und Umweltdirektion Bund

Link Website

Förderung Photovoltaik

Auf Bundesebene werden Photovoltaikanlagen mit einer Einmalvergütung gefördert. Zusätzlich fördern einige Kantone und Gemeinden Photovoltaikanlagen.

FÖRDERUNG Photovoltaik

 

Förderung thermische Solaranlage

Die Mehrheit der Kantone und viele Gemeinden fördern den Einsatz von Sonnenkollektoren zur Wärmegewinnung.

FÖRDERUNG SOLARWÄRME

 

Die Förderung basiert auf dem Qualitätsmanagementsystem „QM-Solarwärme“, dieses verlangt die Validierung Validierte Leistungsgarantie - VLG und Kontrolle (eine aktive Anlagenüberwachung) der Anlage.

Steuervergünstigungen

Beim Bau einer Solaranlage auf ein bestehendes Gebäude sind in fast allen Kantonen die Investitionskosten steuerlich abzugsfähig.

Merkblatt Steuerpraxis

Steuervergünstigungen